1 ALLGEMEINES
1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Verträge über unsere Dienstleistungen (siehe 2.2), Lieferungen und sonstigen Geschäftsbeziehungen zwischen der FHG Reinigung GmbH, FN 600539 x (im Folgenden „VERSTOPFT24“ oder „WIR“) und ihren Kunden (im Folgenden „KUNDE oder „SIE“), sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich Abweichendes vereinbart wird.
1.2 „Kunden“ im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer, sofern im Folgenden nicht ausdrücklich anders spezifiziert wird.
1.3 Diese AGB gelten auch dann, wenn sie bei nachfolgenden oder wiederholten Geschäften nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.4 Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen. Eines weiteren Widerspruchs gegen die AGB des Kunden durch uns bedarf es nicht. Die AGB des Kunden werden auch dann nicht zum Vertragsbestandteil, wenn wir diesen nach Eingang nicht ausdrücklich widersprechen. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
1.5 Diese AGB gelten für die Erbringung unserer Dienstleistungen.
2 BEGRIFFE
2.1 „Auftrag“ ist unser Vertrag mit Ihnen über die Erbringung unserer Dienstleistungen.
2.2 Zu unseren „Dienstleistungen“ gehören insbesondere die fachmännische optische Inspektion inklusive Kamerabefahrung von Rohren und Kanälen, die Reinigung von Rohren und Kanälen, sowie die Inspektion nach der Reinigung.
2.3 „Entgelt“ bezeichnet das Entgelt für unsere Dienstleistungen, zuzüglich der darauf entfallenden Umsatzsteuer.
2.4 „Anlage“ bezeichnet das Objekt, auf das sich unsere Dienstleistungen beziehen bzw. an denen unsere Dienstleistungen erbracht werden.
3 PREISE UND VERTRAGSABSCHLUSS
3.1 Voraussetzung unserer Leistungserbringung ist der Abschluss eines schriftlichen Vertrags zwischen uns und Ihnen über insbesondere das Entgelt, die zu erbringenden Dienstleistungen sowie den Leistungsort und -zeitraum. Das vereinbarte Entgelt versteht sich in Euro. Die genaue, dem Auftrag gegenständliche Leistungsbeschreibung erfolgt auf Basis sämtlicher von Ihnen bis zum Vertragsabschluss zur Verfügung gestellter Information.
3.2 Das Entgelt umfasst nicht etwaige amtliche Gebühren für die Prüfung der Anlage. Sie verpflichten sich dazu, Gebühren, die VERSTOPFT24 behördlich vorgeschrieben werden, im vollen Umfang zu ersetzen.
3.3 Für zusätzliche, vom Auftrag nicht umfasste Arbeiten gelten die Listenpreise von VERSTOPFT24 als vereinbart.
3.4 Die Kostenvoranschläge von VERSTOPFT24 werden unverbindlich und ohne Gewähr erstellt. Dasselbe gilt für Anzeigen, Auskünfte auf Messeständen, unsere Website, Kataloge, Preislisten und sonstiges Informationsmaterial über unsere Dienstleistungen. Eine rechtliche Bindung von VERSTOPFT24 entsteht erst mit ausdrücklicher Annahme des Auftrages durch uns oder durch unsere ausdrückliche schriftliche Erklärung, uns an ein Angebot gebunden zu sehen.
3.5 Sämtliche Unterlagen im Zusammenhang mit unseren Dienstleistungen, dazu gehören auch Urkunden, Entwürfe, Pläne, Zeichnungen und Berechnungen, bleiben im geistigen Eigentum von VERSTOPFT24. Sie sind verpflichtet, diese geheim zu halten und nicht ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung zu kopieren, zu veröffentlichen, an andere Unternehmen oder Personen weiterzugeben oder diesen Einsicht zu gewähren. Wir haben darüber hinaus das Recht, sämtliche Unterlagen von Ihnen jederzeit zurückzuverlangen und sind diese insbesondere bei Nichtzustandekommen eines Vertrags zwischen uns und Ihnen durch Sie unverzüglich an uns zurückzustellen.
3.6 Sie sind dazu verpflichtet, uns Ihre Unterlagen, die für die Ausführung der vertraglichen Leistungen notwendig sind (zB Pläne, Zeichnungen, Berechnungen etc.) unentgeltlich und rechtzeitig vor Vertragsabschluss zur Verfügung zu stellen. Sie sind sich dessen bewusst, dass die Erteilung relevanter Informationen nach Vertragsabschluss das Projektvolumen und somit das vereinbarte Entgelt nachträglich verändern kann.
4 ERBRINGUNG UNSERER DIENSTLEISTUNGEN
4.1 Der Erfüllungsort richtet sich, wenn nicht anders vereinbart, nach dem Ort der Anlage. Im Rahmen des erteilten Auftrages bestimmen wir bzw. unsere Mitarbeiter selbständig über den täglichen Arbeitsumfang, den Arbeitsausgangspunkt, die Wahl der Maschinen und Geräte, sowie sonstige Umstände der Durchführung der vereinbarten Arbeiten.
4.2 Wir erbringen die vereinbarten Leistungen entweder selbst oder durch von uns beauftragte Subunternehmer, zu deren Beauftragung wir zu jeder Zeit des aufrechten Auftragsverhältnisses zwischen uns und Ihnen berechtigt sind.
4.3 Sie sind dazu verpflichtet, uns in allen Belangen zu unterstützen, die für eine einwandfreie und rasche Abwicklung des Auftrages erforderlich sind, insbesondere durch Information über technische und branchenspezifische Besonderheiten und die Beschaffenheit des zu verarbeitenden Objekts.
4.4 Sie sind dazu verpflichtet, auf Ihre Kosten Heizung, Beleuchtung, Strom, Wasser (Heißwasser) und Internet einschließlich der erforderlichen Anschlüsse sowie Lagerflächen und Aufenthaltsräume im erforderlichen Ausmaß zur Verfügung zu stellen.
4.5 Wir haften nicht für Verzögerungen oder Schäden, die auf Gründe zurückzuführen sind, die außerhalb unserer Machtsphäre liegen. Dazu gehören insbesondere Fälle höherer Gewalt, einschließlich Feuer, Naturkatastrophen, Krieg, Streiks, Kontaminierung, Pandemien, weiters unplanbare Ausfälle von Mitarbeitern, Betriebsstörungen, sowie Schäden am Objekt der Dienstleistungserbringung oder der Anlage, deren Eintritt nicht ausschließlich in unsere Einflusssphäre fällt. Die Vertragsparteien haben vereinbart, dass sie im Falle der höheren Gewalt einen solchen Nachtrag zum Vertrag und allen einschlägigen Bestimmungen vereinbaren, der die Auswirkungen der höheren Gewalt auf die Pflichten der Vertragsparteien berücksichtigt und in wirtschaftlicher Hinsicht im höchst möglichen Ausmaß dem ursprünglichen Zweck des Vertrages entspricht. Falls die Vertragsparteien trotz Bemühungen keine Vereinbarung über die Anpassung des Vertrages im Sinne dieses Punkts treffen und das Ereignis höherer Gewalt länger als drei Monate dauerhaft anhält, kann jede der Vertragsparteien diesen Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vierzehn Tagen schriftlich kündigen. Mit Ablauf der Frist ist das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung beendet.
4.6 Die Dienstleistungen gelten als abgeschlossen, wenn die Anlage wieder betriebsbereit ist und sämtliche vereinbarten Nachbereitungen unsererseits erbracht und abgeschlossen wurden.
4.7 Der Übergabetermin wird zwischen uns vereinbart und hat unmittelbar nach Erbringung unserer Arbeiten zu erfolgen. Sollten Sie nicht oder nicht rechtzeitig zum Übergabetermin erscheinen, so gelten die erbrachten Arbeiten als mit dem vereinbarten Übergabetermin übergeben und werden folglich sämtliche damit verbundenen Rechtsfolgen ausgelöst.
4.8 Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial haben Sie zu veranlassen. Werden wir hiermit beauftragt, ist dies von Ihnen zusätzlich im hierfür vereinbarten Ausmaß angemessen zu vergüten und entsprechend in der Leistungsaufstellung darzustellen.
5 RECHTE UND PFLICHTEN DES KUNDEN
5.1 Sie haben dafür zu sorgen, dass die Anlage, an der unsere Dienstleistungen erbracht werden, während der gesamten Dauer der Arbeiten nicht benutzt wird. Ebenso haben Sie dafür zu sorgen, dass die Anlage für uns und unsere Mitarbeiter und Subunternehmer während der gesamten Dauer der Arbeiten an sämtlichen Teilen zugänglich ist, die für die Erbringung unserer Leistungen relevant sind.
5.2 Sie sorgen dafür, nach unserer Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen zu überprüfen, dass alle betroffenen Anlagen in ordnungsgemäßem Zustand hinterlassen worden sind, und uns andernfalls umgehend über Missstände zu informieren.
5.3 VERSTOPFT24 haftet nicht für eine Verzögerung der Arbeiten oder für Schäden, die auf eine Verletzung Ihrer Pflichten zurückzuführen sind.
5.4 Wenn und soweit Sie für Schäden, für die wir haften, Versicherungsleistungen durch eine eigene oder zu Ihren Gunsten abgeschlossene Schadensversicherung (z.B. Haftpflichtversicherung, Kasko, Transport, Feuer, Betriebsunterbrechung, etc.) in Anspruch nehmen können, verpflichten Sie sich zuerst zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung und beschränkt sich unsere Haftung insoweit auf die Nachteile, die Ihnen zusätzlich entstehen.
5.5 Sie sagen zu, uns über bestehende Sicherheitsvorkehrungen und Vorschriften, insbesondere Unfallverhütungsvorschriften vor Vertragsabschluss zu unterrichten, soweit diese nicht unmittelbar mit der beauftragten Leistung verbunden sind. Wir haften nicht für Schäden, die durch uns aufgrund fehlender Information zu bestehenden Sicherheitsvorkehrungen und Vorschriften verursacht werden.
6 RECHTE UND PFLICHTEN VON VERSTOPFT24
6.1 Wir sind dazu verpflichtet, Sie über alle Umstände, die die Erbringung der Dienstleistungen verhindern, sofern möglich im Voraus zu informieren, andernfalls sobald diese uns bekannt werden. Über nach Beauftragung bekannt werdende Gründe für eine Verhinderung der Leistung können wir nicht zur Haftung gezogen werden.
6.2 Neben den gesetzlichen Gründen sind wir insbesondere aus den folgenden Gründen zum Rücktritt vom Auftrag berechtigt:
6.2.1 Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über Ihr Vermögen, auch zu jedem Zeitpunkt nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, einschließlich des Zeitraums nach der Erklärung des Konkurses über Ihr Vermögen;
6.2.2 Wiederholte erfolglose Versuche, Sie im Zusammenhang mit dem Auftrag, den zu erbringenden Dienstleistungen oder Entgeltszahlungen zu kontaktieren;
6.2.3 Gründe oder Verhaltensweisen Ihrerseits, die die Zusammenarbeit mit Ihnen derart erschweren oder das Vertrauen zwischen uns und Ihnen derart beschädigen, dass uns eine Zusammenarbeit mit Ihnen nicht mehr zugemutet werden kann.
6.3 Bei Ausmaßverrechnungen findet die Aufnahme in Ihrer Gegenwart oder in Gegenwart eines von Ihnen bestellten Vertreters statt. Bei Nichterscheinen Ihrerseits bzw. Ihres Vertreters zu den Ausmessungen werden die von uns verzeichneten Ausmaße als richtig anerkannt. Bogenförmig verlegte Leitungen werden im Außenbogen gemessen, 5 % der Rohrsumme sind als Verschnitt zu berücksichtigen.
6.4 Wir sind dazu berechtigt, die Arbeitsergebnisse oder Ausschnitte daraus zum Zwecke der Eigenwerbung unentgeltlich zu nutzen.
7 GEWÄHRLEISTUNG UND SCHADENERSATZ
7.1 Mängel unserer Dienstleistungen müssen von Ihnen bei uns binnen vier Wochen nach Erbringung der Leistung bzw. zumutbarer Kenntniserlangung von Schaden und Schädiger, spätestens jedoch binnen eines Jahres gerügt werden. Die Beanstandung hat sämtliche Details des beanstandeten Mangels zu beinhalten und ist schriftlich an unsere E-Mail- Adresse oder unsere Postadresse zu senden und hat innerhalb der Frist bei uns einzutreffen. Später eingehende Beanstandungen unserer Leistungen können von uns nicht berücksichtigt werden. Die Erhebung von Mängeln enthebt Sie nicht von der Pflicht zur fristgerechten Bezahlung der von uns erbrachten Dienstleistungen.
7.2 Für Verbraucher-Kunden gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.
7.3 Es obliegt Ihnen zu beweisen, dass ein Schaden durch uns entsprechend der in diesen AGB festgelegten Verschuldensbestimmungen verursacht wurde.
7.4 VERSTOPFT24 übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch den Einsatz von Materialien, Baustoffen oder Werkzeugen oder an diesen entstehen, die Sie selbst bereitgestellt haben und auf deren Verwendung Sie bestehen. VERSTOPFT24 steht diefalls ein zusätzliches Entgelt im Umfang von 20 % der eigenen Listenpreise der entsprechenden Materialien, Baustoffe oder Werkzeuge zur Deckung der eigenen Kosten zu.
7.5 VERSTOPFT24 haftet darüber hinaus nur für Schäden, die Ihnen durch uns bei der Erbringung unserer Dienstleistungen vorwerfbar durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten unsererseits entstehen. Eine Schadenersatzpflicht für mittelbare und unmittelbare Schäden aufgrund Versehens und leichter Fahrlässigkeit unsererseits sind ausgeschlossen. Wir haften darüber hinaus nicht für Schäden, die durch Arbeiten an defekten oder vorschriftswidrig errichteten Anlagen, Leitungen und Rohren, an unzugänglichen Anlagen oder solchen, die während der Erbringung unserer Dienstleistungen blockiert oder verstopft sind oder benutzt werden oder an Anlagen, die nicht aus Stahl, Gusseisen, Stein oder PVC bestehen, entstehen oder durch austretenden Inhalt der Anlagen allenfalls entstehen können.
7.6 Wir können darüber hinaus keine Gewährleistung für unsere versuchten Reinigungen übernehmen, die unsererseits unter Einsatz der gebotenen fachmännischen Sorgfalt unternommen wurden und dennoch erfolglos oder teils erfolglos geblieben sind. Wir haften weiters nicht für Schäden, die auf mangelhafte Geräte oder Elektronik zurückzuführen sind.
7.7 Der Ersatz von Schäden, die wir Ihnen entsprechend der Bestimmungen dieser AGB oder zwingender gesetzlicher Bestimmungen zu ersetzen haben, ist betraglich mit der Höhe des Entgelts des zugrundeliegenden Auftrags begrenzt. Unsere Schadenersatzpflicht für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
7.8 Schäden, die VERSTOPFT24 durch Verhalten und Verzögerungen entstehen, die Ihnen gänzlich oder zum Teil zuzurechnen sind, sind uns von Ihnen zusätzlich zum vereinbarten Entgelt zu ersetzen.
8 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
8.1 VERSTOPFT24 steht eine Vorauszahlung von einem Drittel des Entgelts bei Bestellung zu. Ein weiteres Drittel des Entgelts wird mit Beginn der Erbringung unserer Dienstleistungen fällig. Die Bezahlung des verbleibenden Entgelts wird mit dem vereinbarten Übergabetermin fällig. Sämtliche fälligen Beträge sind unmittelbar nach Rechnungslegung zu begleichen.
8.2 Für Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmer bzw. Verbraucher als vereinbart.
8.3 Befinden Sie sich mit der Bezahlung eines fälligen Entgeltanteils in Verzug, so steht es uns zu, nach Mahnung und Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle eines solchen Rücktritts haben Sie auch unsere Kosten für den geordneten Abbruch unserer Arbeiten und die vereinbarte Räumung der Baustelle bzw. der Anlage zu tragen. Es steht uns darüber hinaus im Falle Ihres Zahlungsverzugs zu, die Erbringung unserer Leistungen umgehend bis zur vollständigen Bezahlung der ausständigen Beträge zu unterbrechen.
8.4 Eine Aufrechnung des Entgelts mit Gegenforderungen steht Ihnen nicht zu. Sie sind nicht dazu berechtigt, das ausständige Entgelt mit allfälligen Ansprüchen aus Gewährleistung, Schadenersatz oder Irrtum aufzurechnen, es sei denn, die Forderungen sind schriftlich durch uns anerkannt oder Ihnen durch gerichtliche rechtskräftige Entscheidung zugesprochen worden.
8.5 Bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts Ihrerseits behalten wir uns das Eigentum an den von uns erbrachten Dienstleistungen, verbauten Materialien, Baustoffen und anderen Fahrnissen vor.
9 BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR VERBRAUCHER-KUNDEN
9.1 Die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des KSchG bleiben durch diese AGB unberührt.
9.2 Unberührt bleiben weiters die Bestimmungen des FAGG. Verbraucher-Kunden steht das Recht gemäß § 11 FAGG zu, binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Die Erbringung unserer Dienstleistungen für Verbraucher-Kunden beginnt daher frühestens nach Ablauf der 14-tägigen Rücktrittsfrist gemäß § 11 FAGG. Sie können jedoch gemäß § 10 FAGG erklären, zugunsten eines früheren Arbeitsbeginns auf Ihr Rücktrittsrecht gemäß § 11 FAGG zu verzichten. Treten Sie im Anschluss dennoch während unserer Leistungserbringung zurück, so haben Sie uns einen Betrag zu bezahlen, der unseren bis dahin erbrachten Leistungen inklusive der Kosten für den geordneten Abbruch unserer Arbeiten und die vereinbarte Räumung der Baustelle entspricht. Bei vollständiger Erbringung unserer Leistungen tritt der Verlust Ihres Rücktrittsrechts ein.
9.3 Wir weisen Sie außerdem hiermit ausdrücklich auf die Regelung des § 18 Abs 2 FAGG hin, dementsprechend Ihr Rücktrittsrecht hinsichtlich dringend vorzunehmender Arbeiten, Reparaturen und Instandhaltungen ausgeschlossen ist, wenn Sie uns ausdrücklich zu einem Besuch und der Ausführung der Arbeiten aufgefordert haben.
10 SONSTIGE BESTIMMUNGEN
10.1 Mit dem Abschluss des Vertrages bestätigen Sie, dass Sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie unsere Datenschutzerklärung in ihrer jeweils aktuellen Fassung gelesen haben, mit deren Inhalt einverstanden sind und sie akzeptieren.
10.2 Sämtliche im Zusammenhang mit unserem Auftrag stehende verbindliche Kommunikation hat schriftlich, bevorzugt elektronisch, zu erfolgen. Dies gilt auch für eine Vereinbarung über das Abweichen der Schriftform. Als Zustelladressen gelten unsere Postanschrift Museumstraße 3b/16, 1070 Wien sowie unsere Email-Adresse info@verstopft24.at. Für erstmalige Kontaktierung steht Ihnen außerdem unser Kontaktformular auf www.verstopft24.at zur Verfügung.
10.3 Gerichtsstand für sämtliche in Zusammenhang mit dem Auftrag stehenden Streitigkeiten mit Kunden ist das für den ersten Wiener Gemeindebezirk zuständige Gericht, sofern nicht ein ausschließlicher Gerichtsstand besteht. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des Kollisisonsrechts als vereinbart.
10.4 Änderungen dieser AGB werden bekannt gegeben, indem sie auf unserer Website veröffentlicht werden, und gelten für sämtliche Verträge als vereinbart, die nach ihrem Veröffentlichungsdatum abgeschlossen werden.
10.5 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder anfechtbar sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich in diesem Fall, statt der nichtigen, anfechtbaren oder unwirksamen Bestimmung eine solche zu vereinbaren, die ihrem wirtschaftlichen Sinn möglichst nahekommt und einen entsprechenden wirtschaftlichen Erfolg gewährleistet.
Stand: 23. Oktober 2023